Bodenhaltung bedeutet, dass die Legehennen in einem geschlossenen Stall leben, in dem sie sich frei bewegen können. Der Stall kann dabei auf bis zu vier Ebenen übereinander angeordnet sein, die aus Sitzstangen und höher gelegenen Laufflächen bestehen. Auf einem Quadratmeter nutzbarer Stallfläche darf der Tierbestand maximal 9 Hennen betragen. Bei der Anordnung der Haltungseinrichtungen auf mehreren Ebenen dürfen es maximal 18 Hennen pro Quadratmeter Stallgrundfläche sein. Insgesamt ist die Legehennenzahl in einer Gruppe auf höchstens 6.000 Legehennen begrenzt. Die Versorgung mit Futter und Wasser erfolgt automatisch.
Zur Eiablage können die Hennen Nester aufsuchen und für die Ruhephasen können sie Sitzstangen nutzen. Ein eingestreuter Bereich im Stall oder an der Stalllängsseite, der so genannte Kaltscharrraum, steht den Legehennen mindestens zu zwei Dritteln des Tages zur Verfügung. Aus Hygienegründen wird die Einstreu regelmäßig nachgestreut oder ausgewechselt. Zwei Drittel der nutzbaren Stallfläche werden mit Gitterrosten aus Kunststoff ausgelegt, durch die der Tierkot auf Entsorgungsbänder oder in Kotgruben fällt, so dass die Hennen weitgehend von ihren Ausscheidungen getrennt werden. In der Bodenhaltung ist die Bildung einer festen Rangordnung aufgrund der Gruppengröße erschwert, so dass es häufig zu Rangordnungskämpfen kommt, die zu Verletzungen der Legehennen führen können. Um für ein gutes Stallklima, gute Hygienebedingungen, gesunde Tiere und optimale Produktqualität zu sorgen, ist daher bei der Bodenhaltung ein hoher Betreuungsaufwand erforderlich.