Freilandhaltung

Allgemeine Informationen zur Freilandhaltung:

In der Freilandhaltung haben die Legehennen neben dem Stall, der den Anforderungen an die Bodenhaltung entspricht, tagsüber uneingeschränkt Zugang zu einem Auslauf von 4 m² pro Henne. Die Auslauffläche sollte zum größten Teil bewachsen sein und nicht zu anderen Zwecken genutzt werden, außer als Obstgarten, Wald oder Weide. Der maximale Radius der Auslauffläche beträgt 350 m. Bei einem Radius von 150 bis 350 m müssen im Auslauf Unterstände und ggf. Tränken vorhanden sein. Da sich die Hennen bevorzugt in Stallnähe aufhalten, wird hier der Boden sehr stark beansprucht und mit dem Kot der Tiere belastet. Es ist in der Regel nicht möglich, im unmittelbaren Umfeld des Stalles eine intakte Vegetation aufrecht zu erhalten. Kies oder Holzspäne helfen gegen Verschlammung und das Einbringen von Schmutz in die Ställe und Nester.

Bei der Freilandhaltung stehen der Bewegungsfreiheit der Hennen Rangordnungskämpfe und die Infektionsgefahr durch den Kot der Hühner und durch den Kontakt zu frei lebenden Tieren und deren Ausscheidungen gegenüber. Außerdem muss der Geflügelhalter die Gefahren der unterschiedlichen Witterungsbedingungen, wie Zugluft, Nässe oder Unterkühlung, für die Gesundheit der Tiere, die Hygiene und die Produktqualität auffangen. Die Freilandhaltung erfordert daher ein angepasstes Management, insbesondere hinsichtlich der Tiergesundheit.